Vereinbarung für den Umtausch von Wunschschätzen und Credits
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Vereinbarung für den Umtausch von Wunschschätzen und Credits
Verkündet am 2. Januar 1855 des Arcadia-Kalenders 4. Revision am 3. Dezember 1993 des Arcadia-Kalenders Die Interastrale Friedenskorporation und der Rat von Planarcadia erklären sich mit folgenden Bedingungen einverstanden: (1) Die IFK richtet gemäß den Bestimmungen dieses Abkommens Finanzgeschäftsaktivitäten im Zusammenhang mit den Bewohnern von Planarcadia ein und führt diese durch. (2) Zur Erleichterung von Geschäften und Transaktionen richtet der Rat von Planarcadia Konten ein und legt innerhalb des Hoheitsgebiets von Planarcadia eigenständig die Umtauschmethoden zwischen Wunschschätzen und Credits fest. (3) Die IFK betont, dass der Rat von Planarcadia das Auslegungsrecht für entsprechende Aktionen besitzt, wenn Geschäfte und Transaktionen in Wunschschätze abgerechnet werden. (4) Der Rat von Planarcadia betont, dass die IFK das endgültige Auslegungsrecht für entsprechende Aktionen besitzt, wenn Geschäfte und Transaktionen in Credits abgerechnet werden. (5) Der Rat von Planarcadia bekräftigt, alle Rechtsstellungen von Credits als galaktische Universalwährung zu wahren. Artikel 1 Erklärung zur Besonderheit des Wunschschatzes (1) Die IFK erkennt an, dass der Wunschschatz die natürliche Kryptowährung ist, die innerhalb von Planarcadia im Umlauf ist. (2) Die IFK und der Rat von Planarcadia bestätigen gemeinsam, dass im Falle des zukünftigen Auftretens einer Technologie, die eine unbegrenzte Menge an Wunschschätzen ermöglicht, dieses Umtauschprotokoll ab dem Zeitpunkt, an dem beide Parteien diese völlig neue Tatsache gemeinsam bestätigen, nichtig wird. Artikel 2 Verpflichtungen bezüglich der Wechselkursvereinbarungen (1) Allgemeine Verpflichtungen der IFK In Anbetracht dessen, dass der Wunschschatz für die Bewohner von Planarcadia einen inhärenten Wert als Warenwährung besitzt, ist die IFK verpflichtet, ein stabiles Wechselverhältnis zwischen Credits und Wunschschätzen aufrechtzuerhalten und jede Manipulation dieses Wechselverhältnisses zum Zwecke der unrechtmäßigen Vorteilserlangung zu unterlassen. Die konkrete Art und Weise, in der die IFK dieser Verpflichtung nachkommt, wird durch Anlage 1 dieses Abkommens festgelegt. (2) Allgemeine Verpflichtungen des Planarcandia-Rats. In Anbetracht dessen, dass die von der IFK ausgegebenen Credits im gesamten galaktischen Raum bereits den rechtlichen wie auch den faktischen Status einer universellen Währung erlangt haben, ist der Planarcadia-Rat verpflichtet, ein stabiles Wechselverhältnis zwischen Wunschschätzen und Credits aufrechtzuerhalten und jede Manipulation dieses Wechselverhältnisses zum Zwecke der unrechtmäßigen Vorteilserlangung zu unterlassen. Die konkrete Art und Weise, in der der Planarcadia-Rat dieser Verpflichtung nachkommt, wird durch Anlage 2 dieses Abkommens festgelegt. Artikel 3 Über Geschäfte und Transaktionen ...
